Die zahnärztliche Betreuung immobiler Patienten in deren häuslichem Umfeld findet in diesem Landkreis bis jetzt kaum statt.
Um die Versorgungssituation dieser Mitbürger zu verbessern, haben wir ein Betreuungskonzept entwickelt. Denn eine geringe Behandlungs- bzw. Betreuungsqualität führt zu Zahnverlust, verfrühter Unbrauchbarkeit von Prothesen, stark nachlassender Kaufähigkeit, Verdauungsstörungen und obstuktiven Atemwegserkrankungen.
Zu einer präventiven (vorbeugenden) Betreuung von Patienten sowohl in Seniorenheimen, als auch in ihrem häuslichem Umfeld werden ebenso konservierende Behandlungen bis hin zu prothetischen Versorgungen möglich.
Dabei orientiert sich die Behandlung pflegebedürftiger Menschen an den Möglichkeiten der heutigen, modernen Zahnmedizin.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Knochen des Ober- oder Unterkiefers verankert werden. An einem oder mehreren Zahnimplantaten wird der festsitzende oder abnehmbare Zahnersatz fixiert. Eine Implantation ist eine Operation und wird unter Lokalanästhesie oder unter Narkose durchgeführt.
Was bietet der mobile zahnärztliche Dienst?
Grundsätzlich wird zwischen Untersuchungs- und Behandlungstermin unterschieden.
Unsere zahnärztliche Untersuchung:
Halbjährliche Untersuchung der Mundgesundheit
- Gegebenenfalls Festlegung eines Behandlungsplans für die Pflegenden: Was? Wo? Wann? Wer?
- Auf Wunsch bieten wir einen Erinnerungsdienst für regelmäßige Untersuchungstermine
- Information zum Mundpflegezustand des Patienten und
- Mundpflegehinweis für alle Pflegenden
Unsere zahnärztliche Behandlung:
Ungefähr 90% der möglichen Behandlungen können wir im Wohnbereich durchführen. Dies sind:
- Mundhygieneunterweisung
- Zahnsteinentfernung
- Zahnfleischbehandlungen
- Zahnextraktionen
- Füllungen
- Wurzelbehandlungen
- Prothesenreinigung
- Prothesenreperaturen
- Prothesenneuanfertigungen
Zahnmedizinische Fachangestellte übernehmen präventive Maßnahmen:
- Mundpflege
- Zahnsteinentfernung
- Professionelle Zahnreinigung
- Prothesenreinigung
Wie läuft der Besuch ab?
- Der Patient oder der Betreuer ruft an und vereinbart einen Termin.
- Der Zahnarzt und eine Begleiterin besuchen den Patienten zuhause.
- Dabei steht genügend Zeit zur Verfügung , ein Gespräch zu führen und die Untersuchungsergebnisse ausführlich zu erläutern.
- Bestehen Schmerzen, werden diese sofort beseitigt
- Sind andere zahnmedizinische Behandlungen notwendig, so werden diese dem Patienten mitgeteilt und schriftlich fixiert, so dass der Patient/Betreuer sich in Ruhe zur Behandlung entschließen kann.
- Nach weiterer Terminabsprache werden dann die vereinbarten Behandlungen vor Ort durchgeführt.
- Komplizierte chirurgische oder prothetische Maßnahmen werden in der Praxis, wenn nötig auch in Vollnarkose, durchgeführt.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich jeder Patient, der eine Zahnarztpraxis nicht, oder nur unter sehr erschwerten Umständen aufsuchen kann:
- Immobile oder
- stark gehbehinderte Menschen
- chronisch Kranke
- bettlägerige Patienten
- etc.
Und wer trägt die Kosten?
Der Patient hat keine zusätzlichen Kosten zu tragen! Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen bezahlen nicht nur Untersuchung und Behandlung im üblichen Rahmen, sondern übernehmen auch die Anfahrtskosten, sowie im Bedarfsfall den Transport des Patienten in die Praxis.
